Mit dem Bebauungsplan 4-27 sollen ein Sondergebiet und Gewerbegebiete festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan 4-27 wurde nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch ein Deckblatt in den textlichen Festsetzungen zur Verkaufsflächenfestsetzung sowie zum Immissionsschutz geändert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauBG können sich Bürgerinnen und Bürger sich an der Planung beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und weiteren umweltbezogenen Stellungnahmen (Gutachten) zu den Themen Verkehr, Lärmbelastung, Luftverunreinigung, Bodenbelastung, Niederschlagswasser, Eingriff in Natur und Landschaft und Artenschutz öffentlich aus.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Bebauungsplan kann von Montag, dem 13.02.2012 bis einschließlich Montag, dem 27.02.2012 im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Fehrbelliner Platz 4, 4. Stock, Zimmer 4128, 10707 Berlin, montags bis mittwochs von 08.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 15.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel 9029-14101 oder unter www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de eingesehen werden.
Im Auftrag
Gottschalk
Quelle: Pressemitteilung des BA Charlottenburg-Wilmersdorf, v. 10.02.2012







