Anwaltssozietät Kröger & Tillmann GbR

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Start Lebensmittelrecht

Unsere überörtliche Sozietät hat sich u.a. auf das

Lebensmittelrecht

spezialisiert und vertritt Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich.

  • Wir beurteilen die Verkehrsfähigkeit Ihres Produktes als Lebensmittel anhand der stofflichen Zusammensetzung, der Zweckbestimmung, Kennzeichnung und geplanter Werbemaßnahmen, gemäß dem LFGB und der weiteren einschlägigen Rechtsnormen.

  • Wir prüfen für Sie Abgrenzungsfragen: Finden auf Ihr Produkt tatsächlich die Regelungen des Lebensmittelrechts Anwendung? Oder ist Ihr Produkt nach dem Gesetz womöglich schon ein Arzneimittel und bedarf einer Zulassung?

  • Wir beraten Sie bei der Kennzeichnung Ihres Produkts, gemäß den Normen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und Nährwertkennzeichnungsverordnung.

  • Wir helfen bei der Ausarbeitung eines Werbekonzepts mit Rücksicht auf die Regelungen zum Verbot irreführender Werbung, gemäß § 11 LFGB, dem UWG und mit Rücksicht auf die Reglungen der Health-Claims-Verordnung (EG-Verordnung 1924/2006).

  • Wir prüfen die Zulässigkeit der Nutzung von Zusatzstoffen gemäß der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV).

  • Wir vertreten sie in Verwaltungsangelegenheiten gegenüber Aufsichtsbehörden, in Wettbewerbsstreitigkeiten gegenüber Konkurrenten und in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

  • Wir beraten bei Vertragsverhandlungen und unterstützen bei der Vertragsausfertigung.

Das Lebensmittelrecht umfasst und tangiert eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete, die dem Lebensmittelunternehmer Pflichten auferlegen und deren Nichtbeachtung straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Zu den wichtigsten Themen des Lebensmittelrechts gehören:

  • Die Regelungen über die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln

  • Kennzeichnungsrecht

  • Zusatzstoffrecht

  • Rückstandsrecht

  • Produkthaftung bei Lebensmitteln

  • Sorgfaltspflichten des Herstellers

  • Eine Vielzahl von Regelungen für einzelne Produktkategorien

  • Regelungen zur Vermarktung, insbesondere der Bewerbung von Lebensmitteln

So vielfältig die Materien sind, so verschieden sind die Rechtsquellen, die für das Lebensmittelrecht von Bedeutung sind.

Die wichtigste nationale Rechtsgrundlage ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das die grundlegenden Begrifflichkeiten regelt und Regelungen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und zum Schutz vor Täuschungen durch irreführende Kennzeichnung oder Bewerbung enthält. Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) ist eine weitere wichtige, nationale Rechtsquelle, die u.a. regelt, was Nahrungsergänzungsmittel sind, welche Stoffe für die Herstellung zugelassen sind und wie derartige Produkte zu kennzeichnen sind.

Diese Regelungen sind jedoch stark durch die europäische Rechtsetzung geprägt und beeinflusst. Beispielhaft genannt sei die Health-Claims-Verordnung (EG-Verordnung 1924/2006), die Regelungen zur Zulässigkeit nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben bei der Vermarktung von Lebensmitteln enthält. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Lebensmittelinformationsverordnung (2008/0028/COD). Diese Verordnung soll europaweit, einheitlich Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln klären und die europäischen Richtlinien 2000/13/EG (Richtlinie über Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln) und 90/496/EWG (Richtlinie über Nährwertkennzeichnung), sowie deren nationale Umsetzungen (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung LMKV und Nährwertkennzeichnungsverordnung NKV) ersetzen.

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist die derzeit noch maßgebliche Rechtsquelle für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und schreibt für lose und vorverpackte Lebensmittel Aufmachung und Inhalt der Kennzeichnung vor. Beispielhaft zu nennen ist das Erfordernis der Kenntlichmachung eines Mindesthaltbarkeitsdatums gem. § 7 Abs. 2 LMKV oder der Mengenkennzeichnung von Zutaten gemäß § 8 LMKV.

Das Zusatzstoffrecht in Form der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) regelt die Zulässigkeit der Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln und gibt ein Verfahren vor, das die Zulassung neuartiger Zusatzstoffe regelt. Ähnliche Materien regeln die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die Aromenverordnung (AromV).

Angesichts dieser Fülle an Materien bieten wir Ihnen unser Know-How, damit Ihre Produkte die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und die Erwartungen Ihrer Kunden in puncto Transparenz und Lebensmittelsicherheit erfüllt werden.

 

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