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Start Lebensmittel-, Pharma-, Kosmetikrecht Lebensmittel-, Pharma-, Wettbewerbsrecht Die Krux beim Hygienebarometer in Berlin: Fehlendes Personal, beschränkte Mittel, problematische Rechtssicherheit

Die Krux beim Hygienebarometer in Berlin: Fehlendes Personal, beschränkte Mittel, problematische Rechtssicherheit

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Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht seit Kurzem eine Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften, die die Ergebnisse der durch Lebensmittelkontrolleure erfolgten Begutachtung zeigen. Damit soll dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben werden, indirekt hinter die Tresen und Küchentüren der Lokale zu blicken, und sich einen Eindruck von den dort herrschenden Hygienebedingungen zu machen. Diesen Eindruck, der ihm ansonsten verwehrt bliebe, kann der Verbraucher dann in seine Entscheidung für oder gegen den Besuch eines bestimmten Lokals einfließen lassen.

Vorreiter für die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen sind die Dänen, die bereits im Oktober 2001 ein mehrstufiges Smileysystem einführten. Kontrollierte Betriebe sind seitdem verpflichtet, ihre eigenen Kontrollergebnisse gut sichtbar in Form eines Smileys und eines dazugehörigen Kontrollberichts unverzüglich anzubringen. Hinzu kommt eine Veröffentlichung der Ergebnisse auf einer Webseite, die auch dazu genutzt werden kann, gezielt Lokale mit guten Kontrollergebnissen zu suchen (findsmiley.dk). Zu den vier normalen Smileys, die die Wertungen „keine Beanstandung“, „Ermahnung“, „Verfügung oder Verbot“ und „Strafverfügung / Meldung des Unternehmens“ verdeutlichen sollen, gibt es zusätzlich ein Elite-Smiley, das verliehen wird, wenn innerhalb der letzten zwölf Monate und vier Kontrollen kein Grund zur Beanstandung bestand. Des Weiteren haben Betriebe einen Anspruch auf eine Nachkontrolle innerhalb der nächsten sechs Monate, wenn bei der aktuellen Kontrolle etwas beanstandet wurde.

Das Berliner System soll ohne Smileys funktionieren, dafür jedoch über ein Barometer und konkrete Wertungsaussagen. Beanstandungen bei einer Kontrolle führen zu Maluspunkten, die zusammengezählt zu einer Wertung führen. Ein Betrieb ohne Maluspunkte kann sich mit der Wertung „sehr gut“ schmücken, Betriebe mit einem bis 19 Punkten werden mit gut „bewertet“, Betriebe mit 20 bis 40 Punkten mit „zufriedenstellend“, mit 41 bis 54 Punkten mit „ausreichend“ und ansonsten mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Die Veröffentlichungen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz begnügen sich mit der Nennung des Betriebs, der Anzahl an Maluspunkten und der dazugehörigen Wertung. Ungenannt hingegen bleiben die Gründe für die Bewertung. So kann der Verbraucher nicht einsehen, ob sich die nur „zufriedenstellende“ Bewertung eines Lokals auf Unsauberkeit oder Formalitäten zurückführen lässt (Vgl. „Berlins Gastwirte kritisieren Hygienekontrollen“, Tagesspiegel, 05.09.2011). Dem Verbraucher bleibt eine abstrakte Wertung, deren Aussagegehalt zumindest fraglich ist, und dem Betrieb möglicherweise ein Wettbewerbsnachteil trotz hygienischen und sauberen Umgangs bei der Lebensmittelverarbeitung.

Problematisch ist ebenfalls, dass dieses gesamte Projekt allein auf das Verbraucherinformationsgesetz gestützt wird. Dieses mag dem Verbraucher zwar den Anspruch auf bestimmte Informationen und den Behörden die aktive Verbreitung bestimmter Informationen zugestehen. Ungeregelt bleiben jedoch wichtige Verfahrensfragen. So zum Beispiel die Frage, inwieweit Betriebe die Möglichkeit haben, sich gegenüber dem informierten Verbraucher zu rehabilitieren. Die Webseite der Senatsverwaltung zeigt zwar, dass zeitnahe Nachkontrollen offenbar möglich sind. Jedoch sind die Voraussetzungen nicht ersichtlich. Warum gerade bei diesen Betrieben, ab welcher Anzahl von Maluspunkten, in welchem Zeitraum ist eine Nachprüfung angebracht oder sogar notwendig?

Hinzu kommt das Problem, dass die finanziellen Mittel für die Lebensmittelkontrollen stark begrenzt sind. Dies führt zum Einen zu einer unzureichenden Ausstattung und zum Anderen zu einem sehr hohen Arbeitsaufwand für die Lebensmittelkontrolleure (Vgl. „Es fehlt an Allem“, Tagesspiegel, 30.08.2011). Dieser Arbeitsaufwand macht es den Kontrolleuren unmöglich, konsequent zeitnahe Nachkontrollen durchzuführen. Die Kontrollergebnisse sind somit Momentaufnahmen eines Zustandes, dem häufig in kurzer Zeit abgeholfen werden könnte. Ob der Verbraucher von der Abhilfe erfährt, ist jedoch eine andere Frage.

Abstrakte Wertungen ohne Begründung, gerade mal 55 kontrollierte Betriebe bei 54.000 lebensmittelverarbeitenden Betrieben in Berlin (Stand: 07.09.2011, 12:34), fehlende Aktualität der Momentaufnahmen und kein transparentes, geregeltes Verfahren.

Es scheint so, als wären die Küchentüren noch immer geschlossen.

 

Quellen:

 

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Rechtsanwalt Guido Kröger ist Mitglied im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.

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