Mit Inkrafttreten der Verordnung 1131/2011 der europäischen Kommission vom 11. November 2011 zum 01. Dezember 2011 wird die europäische Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung 1333/2008/EG geändert.
Die EG-Verordnung 1131/2011 bedingt die Verkehrsfähigkeit des Süßungsmittels „Stevia“.
Stevia, oder Steviolglycoside, die aus den Blättern der stevia-rebaudiana-bertoni-Pflanze extrahiert werden, kalorienfrei sind und keine Karies verursachen sollen, dürfen nunmehr bestimmten Lebensmitteln zugesetzt werden.
Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hält eine tägliche Aufnahme von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag für sicher. Die Unbedenklichkeit der Verwendung des neuen Zusatzstoffes mit der E-Nummer E-960 konnte jedoch nicht endgültig festgestellt werden, da eine Einschätzung zur tatsächlichen Aufnahmemenge von Steviolglycosiden durch den Lebensmittelkonsumenten unmöglich ist.
Daher bestimmt die EG-Verordnung 1131/2011 konkrete Höchstmengen, die den Lebensmitteln in Form von Steviolglycosiden zugesetzt werden dürfen, um die Gefahr zu minimieren, dass der Konsument die akzeptable tägliche Aufnahmemenge überschreitet.
Weiterhin wird die europäische Kommission Angaben zur tatsächlichen Verwendung des Zusatzstoffes von Herstellern und Verwendern anfordern, um gegebenenfalls eine Neubewertung vornehmen zu können. Diese könnte dann zu veränderten zulässigen Höchstmengen für die Verwendung von Stevia in Lebensmitteln führen.
Quelle: EG-Verordnung 1131/2011







