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Schmerzmittel nur nach Rücksprache dauerhaft einnehmen

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Patienten, die an einer rheumatoiden Arthritis (RA) leiden, sollten rezeptfreie Schmerzmittel nur nach Rücksprache mit ihrem Arzt oder Apotheker einnehmen. „Der Stellenwert von Schmerzmitteln ist bei der Behandlung der rheumatoiden Arthritis eher gering. Sie beeinflussen den Krankheitsverlauf nicht und sind daher in der Regel kein Ersatz für eine den Krankheitsverlauf beeinflussende Basistherapie,“ sagt Apotheker Dr. Eric Martin, Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bei der Pharmacon, einer internationalen Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer. „Schmerzmittel eignen sich am ehesten zur Überbrückung der Zeit, bis andere Arzneimittel ihre volle Wirkung entfalten. In der Hand des Arztes können sie sinnvoll sein. Apotheker raten aber davon ab, rezeptfreie Schmerzmittel in der Selbstmedikation langfristig einzunehmen.“ Schmerzlindernde Wirkstoffe wie Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen oder Acetylsalicylsäure (ASS) können in hohen Dosierungen zu schweren Nebenwirkungen führen, unter anderem zu Blutungen und Geschwüren im Magen-Darm-Trakt. Darüber hinaus verschlechtern sie die Verträglichkeit anderer antirheumatischer Arzneimittel, zum Beispiel die von Methotrexat.

Rheumatiker profitieren im besonderen Maße von der Expertise des Apothekers und seiner therapiebegleitenden Beratung. Arzneimittelbezogene Probleme treten unter anderem auf, wenn motorisch gehandicapte Patienten eine versiegelte Arzneimittelpackung nicht öffnen oder Tabletten nicht aus einem Blister herausdrücken können. Martin: „Bei eingeschränkten motorischen Fähigkeiten der Hände sollte ein Teilen von Tabletten grundsätzlich vermieden werden, da hierzu ein hinreichendes Maß an Kraft und Geschick erforderlich ist.“ Der Apotheker kann gehandicapten Patienten Hilfsmittel anbieten, die die Anwendung von Arzneimitteln erleichtern.


Quelle: Pressemitteilung der ABDA, v. 09.02.2012

 

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