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Start Lebensmittel-, Pharma-, Kosmetikrecht Die ABDA informiert Pressemitteilungen ABDA Bei akuten Kreuzschmerzen viel bewegen – Bettruhe überholt

Bei akuten Kreuzschmerzen viel bewegen – Bettruhe überholt

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Etwa 85 Prozent der Bundesbürger hatten schon einmal Kreuzschmerzen. Neben Medikamenten hilft körperliche Aktivität. „Wer Rückenschmerzen hat, sollte körperlich aktiv werden. Die Aktivierung kann verhindern, dass die Schmerzen chronisch werden“, sagte Prof. Dr. med. Annette Becker von der Universität Marburg bei der Pharmacon, einer internationalen Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer. „Die frühere Empfehlung der Bettruhe ist heute für akute Kreuzschmerzen überholt; ich rate auch von Massagen ab.“

Gegen akute, unspezifische Kreuzschmerzen werden unter anderem Schmerzmittel eingesetzt. Die Nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerzen begrenzt die Tageshöchstmenge auf 3 Gramm Paracetamol, 2,4 Gramm Ibuprofen, 150 Milligramm Diclofenac oder 1,25 Gramm Naproxen. Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen sind je nach erhaltener Dosis rezeptfrei oder verschreibungspflichtig. Der Behandlungserfolg sollte regelmäßig vom Arzt überprüft und die Behandlung entsprechend angepasst werden. Die parenterale Verabreichung von Schmerzmitteln, von Patienten auch „Schmerzspritzen“ genannt, wird heute nicht mehr empfohlen. In den meisten Fällen klingen unspezifische Kreuzschmerzen innerhalb weniger Wochen wieder ab – unabhängig von der Behandlung. Als akut gelten Kreuzschmerzen, wenn sie erstmals oder nach einem halben Jahr ohne Beschwerden auftreten und nicht länger als maximal drei Monate anhalten.

Becker informierte die Apotheker auch über Warnhinweise, bei denen Patienten mit Kreuzschmerzen frühzeitig einen Arzt aufsuchen sollten. Dazu gehören unter anderem Stürze und eine langfristige Einnahme von Glucocorticoiden, vereinfacht auch „Kortison“ genannt. Beides kann zu Brüchen in den Wirbelkörpern führen. Treten gleichzeitig zu den Kreuzschmerzen Fieber, Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit und Ermüdungserscheinungen auf, sollte ein Arzt die Ursachen der Kreuzschmerzen untersuchen. Das gilt auch, wenn die Schmerzen in der Rückenlage oder nachts besonders ausgeprägt sind oder wenn neurologische Symptome auftreten, etwa dass Berührungen der Haut nicht mehr wahrgenommen werden.


Quelle: Pressemitteilung der ABDA, v. 10.02.2012

 

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